Da wir durch die Unterschrift des Kunden (der damit dem Paketdienst bescheinigt hat eine äußerlich unbeschädigte Ware angenommen zu haben) keine Möglichkeit mehr haben den offensichtlichen Transportschaden beim Paketdienst zu reklamieren und die Kosten für den Schaden erstattet zu bekommen (der Paketdienst verweist auf die Unterschrift die ganz klar bestätigt, das sich das Paket in einem unversehrten Zustand bei der Übergabe befunden hat und dementsprechend der Schaden erst nach der Übergabe entstanden sein kann), sehen wir es aktuell nicht ein für den Schaden aufzukommen den weder wir verursacht haben, noch es unterlassen haben den Paketdienstfahrer den Schaden aufnehmen zu lassen und das, wo auf dem Paket sogar riesige Aufkleber aufgeklebt waren und sind, das man bei einem äußerlichen Schaden des Paketes diesen Schaden sofort beim Paketdienstfahrer aufnehmen lassen muss, oder die Annahme verweigern soll. ... Und ganz ehrlich, mir ist nach der Zustellung eines einwandfreien 55 Zoll TVs auch mal der TV bei der Montage umgefallen und wurde beschädigt, hätte ich da auch einfach nur behaupten müssen das ein Transportschaden vorlag, ich diesen beim Paketdienstfahrer nicht reklamiert habe und jetzt trotzdem einen neuen TV im Wert von über 3000€ vom Verkäufer erhalten möchte, weil dieser egal wie ich mich verhalte immer dafür sorgen muss das ich ein neues Gerät erhalte wenn ich einfach nur behaupte, zwar defekte Ware erhalten zu haben, diese aber nicht beim Paketdienstfahrer habe aufnehmen lassen? Sprich, wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen meinerseits gegenüber dem Käufer aus, wenn der Käufer seine Nebenpflicht verletzt hat die Durchsetzung meiner Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu ermöglichen ($ 281 Abs. 1 Satz 2 BGB und VIII ZR 46/86 vom 28.01.1987)?