Immer wieder habe ich versucht meinen damaligen Anwalt zu erklären, dass ich jetzt nichts mehr mit diesem auf seine Rechnung aufgenommenen Darlehens über diese EUR 50.000,- zu tun habe und es jetzt allein eine Vereinbarung des Erwerbers, der Bank und ihm sei, da er die Bürgschaft jetzt für den Erwerber meines Hauses in seinem eigenen notariellen Vertrag übernommen hat und das gesamte Darlehen über diese EUR 50.000,00 bereits vom Verkaufserlös abgelöst wurde. Nachdem aber alle meine gütlichen Bemühungen ins Leere gingen ich aber weiter auf die vollständige Rückzahlung bestand, wurde mir von meinem ehemaligen Anwalt eine ungerechtfertigte Honorarrechnung per Fax übermittelt mit der Begründung einer angeblichen Finanzierungsberatung (Käufer/ Verkäufer) von rund EUR 10.000,- Diese angebliche Finanzierungsberatung hat aber für mich nicht stattgefunden und da mein damaliger Anwalt auch den notariellen Kaufvertrag beurkundet hat und in diesem Vertrag ohne Namensnennung die Bürgschaft für den Erwerber meines Hauses übernommen hat kann es sein, das er für den Erwerber beratende Tätigkeit wahrgenommen hat, aber ohne mein Zutun und ohne mein Wissen und somit wurde mir wieder vermittelt, dass noch keine Fälligkeit der Darlehensrückzahlung vorliegt. ... Was kann ich jetzt noch tu, da ich durch den Erwerber meines Hauses einen Schaden über EUR 200.000,00 erlitten habe und keine Mittel mehr besitze um diese Klage ohne die benötigte Prozesskostenhilfe fortzusetzen.