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1.870 Ergebnisse für stgb straftat frage

1.Ladendiebstahl was nun?
vom 23.5.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin was diese Geschichte angeht Ersttäterin und habe auch vorher nie mit dem Gesetz in Konflikt gestanden.Ich habe eben schon ein Reueschreiben verfaßt das ich dem Modehaus zusenden möchte und wollte damit morgen auch nochmal zu Polizei um zu fragen was ich noch tun kann um meinen Mist wieder gutzumachen. ... Aber was ich mich nun Frage ist,was kommt wegen Entfernen der Sicherung noch dazu?... Wäre so lieb wenn sich jemand auf meine Fragen melden könnte,denn ich habe durch die Sache voll den Boden unter den Füßen verloren und auch noch nichts meinem Freund gesagt,weil ich mich sowas von schäme.
Unterhaltspflichtverletzung
vom 13.2.2011 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Vater meiner tochter zahlt nicht. Die Trennung war 2001 und am 30.9.2005 sind wir geschieden worden.In diesem Zeitreaum gab es unregelmäßige Zahlungen.Am 26.10.06 wurde die Unterhaltspflicht auf 291€ festgesetzt, zu zahlen ab 01.05.06.Zum 22.11.06 war es mittlerweile ein Rückstand von 1537€.Am 01.07.07 wurde der Unterhalt auf 288€ reduziert, aber weiterhin nicht bezahlt.Ein Pfändungsbeschluß vom 09.07.08 blieb erfolglos.Ein Beschluß zur Rückstandtilgung habe ich nicht unterschrieben. Am 08.07.09 wurde ein Bescheid zur Zahlung von 295€ auf 0€ festgesetzt.
facebook
vom 11.3.2013 60 € Historischer Preis
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Jetzt unsere Frage,wer ist verantwortlich wenn durch den Austausch von obengenannten Dingen rechtliche Probleme entstehen, wenn zum Beispiel andere Eltern mit Anzeige drohen(gab es in seiner Schule usw).
Was kann man noch tun, damit der Kindesunterhalt wieder bezahlt wird?
vom 8.2.2008 50 € Historischer Preis
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Hallo, ich brauche dringend Hilfe...zwar habe ich einen Anwalt aber irgendwie geht da nix voran...ich bin seit 2004 geschieden...aus der Ehe stammen 3 Kinder die jetzt 15 und 2x12 Jahre alt sind...mein Exmann hat sich nach der Scheidung selbständig im Bereich Garten- und Landschaftsbau gemacht...laut Unterlagen verdient er seit er selbständig ist nicht mehr als ca 200 Euro Reingewinn im Monat...ich habe einen Unterhaltstitel wo er für die gemeinsamen Kinder 610,-- Euro im Monat bezahlen muss...mein Exmann hat dür die Monate Mai, Juni, Dezember 2007 sowie für den Monat Januar und Februar 2008 keinen Kindesunterhalt bezahlt...mein Einkommen besteht zur Zeit aus ca 400 Euro Krankengeld, ca 450 Euro Kindergeld und 189 Euro von der Arge...von diesem Geld muss ich 500 Euro Kaltmiete, 200 Euro Prüfungsvorbereitungskurse bzw Nachhilfe sowie 50 Euro Zahnarztkosten und Strom, Versicherungen etc bestreiten...mir bleiben also 0 Euro im Monat zum Leben wenn mein Exmann den Kindesunterhalt nicht bezahlt...ausserdem hat sich mein Exmann wieder bei seinen Eltern angemeldet obwohl er inoffiziell bei seiner Freundin wohnt....mein Anwalt hat auch schon den Gerichtsvollzieher beauftragt was aber nichts brachte und ich habe schon Strafanzeige bei der Polizei wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstattet...nun meine Fragen: 1.Was kann man noch tun damit der Unterhalt wieder bezahlt wird?
Nach lange zurückliegender Verurteilung in die Usa reisen
vom 6.2.2021 für 50 €
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir wollten sehr gerne nächstes Jahr mit unseren Kindern in die USA reisen. Leider habe ich in meiner Jugend sehr viele Fehler gemacht die mir nun wieder auf die Füße fallen. Ich wurde 1993 zu 7 Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung wg.
Räumungsklage & Stromdiebstahl des Vermieters
vom 18.9.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, mein Mann und ich haben am 23.07 diesen Jahres eine Räumungsklage vom zuständigen Amtsgericht zugestellt bekommen wegen Mietrückständen. Dies stimmt zwar, die Zahlungen sind jedoch aus folgenden Gründen von uns eingestellt worden (Rückstände von Monat April 08 - September 08). Wir haben hier ein Haus im Jahre 2002 angemietet und hatten eigentlich immer ein gutes Verhältnis mit den Vermietern.
Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
vom 28.4.2006 25 € Historischer Preis
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Die Polizei hat nach einer innerfamiliären Auseinandersetzung Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen mich eingeleitet. Eine Vorladung zur Vernehmung erhielt ich heute. Ich habe vor, mir einen Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Erfahrung mit dem Jugendstrafrecht zur Seite zu nehmen.