Kündigung wg. Eigenbedarf Mietwohnung - greift hier § 566 BGB???
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörn Blank / Hamburg
In der Kündigung standen nun wir beide, als gemeinsame Vermieter im Brief drin (mit unterschiedlichen Namen!). Ebenso haben wir die Kündigung gemeinsam unterschrieben. ... Probleme eingestellt und zum 30.12.2011 ist nun die Frist der Noch-Mieterin für die Wohnungsübergabe abgelaufen.