Muss der Arbeitgeber Verpflegungsmehraufwand zahlen?
vom 23.4.2014
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Angestellter SHK-Installateur wohnhaft in Köln hat lt. Arbeitsvertrag eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Std. Der ständig wechselnde Arbeitsort (wechselnde Baustellen) ist vorrangig in Köln.