Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung und unter Berücksichtigung des von Ihnen ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
I. Das Verhalten des Angreifers kann eine Straftat nach § 303a (der Angreifer hat nach Ihren Angaben „Daten verändert“) und 303b StGB (es kommt hier drauf an, ob die Datenverarbeitung, die gestört wurde, für Ihr Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist) darstellen. Die Einlassung des Angreifers, er habe Sie nur warnen wollen, ist letztlich wohl unerheblich.
Es ist grds. ein Strafantrag nach § 303c StGB
erforderlich. Wenn Sie Interesse daran haben, dass der Angreifer strafrechtlich überhaupt belangt werden kann, dann sollten Sie umgehend einen Strafantrag stellen.
II. Zivilrechtlich können Sie Unterlassungs- und u.U. Schadensersatzansprüche gegen den Angreifer geltend machen. Die aufgewandte Arbeitszeit ist meiner Ansicht nach ein erstattungsfähiger Schadensposten.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte