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Hausverbot Botschaft

| 16. März 2021 11:27 |
Preis: 60,00 € |

Verwaltungsrecht


In Kuba habe ich in der Deutschen Botschaft ein Hausverbot bekommen. Das war nach meiner Einschätzung nicht rechtskonform. Gründe wurden mir nicht genannt. Aber ich habe dem Konsul laut meine Meinung gesagt, als er mich bedrohte. Klingt unglaublich, aber es ist wahr.
Jetzt möchte ich wieder nach Kuba reisen. Normalerweise benötige ich die Botschaft nicht. Sollten mir aber z.B. meine Ausweispapiere abhandenkommen, müsste ich die Botschaft aufsuchen. Auf meine Anfrage, ob das Hausverbot noch besteht, hat man mir geantwortet: "in einem Notfall wie einem Passverlust könnten Sie die Botschaft betreten". Das ist meiner Meinung keine eindeutige Aussage.

Darf eine Botschaft mir ein Hausverbot erteilen? Was könnte ich ggf. dagegen vornehmen?

Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Botschaft kann Ihnen gegenüber im Rahmen des ihr zustehenden Hausrechts ein Hausverbot aussprechen. Dieses Hausverbot darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern es unterliegt dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit. Es muss also für die Herstellung des Hausfriedens geeignet, erforderlich und angemessen sein. Es bedarf nicht unbedingt eines strafbaren Verhaltens Ihrerseits, sondern es reicht eine nachhaltige Störung des Dienstbetriebs, welche das Hausverbot erforderlich macht, um den ungestörten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.

Das Hausverbot unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. Sollte gegen Sie ein rechtswidriges Hausverbot ergangen sein, so können Sie dagegen Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen.

Sollten Sie hierbei weitere anwaltliche Unterstützung benötigen, so kommen Sie gern auf mich zu.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2021 | 14:22

Das heisst: Ich verliere meinen Reisepass in Kuba und darf die Deutsche Botschaft nicht betreten?

Wie soll ich beweisen, dass ich mich nicht ungebührlich verhalten habe?

Für mich bedeutet diese Antwort: In Kuba habe ich keine Staatsbürgerschaft. Die Antwort erscheint unglaubwürdig.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. März 2021 | 15:14

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie widersprechen hier Ihrer eigenen Sachverhaltsschilderung, wonach sie in Notfällen, z.B. bei Reisepassverlust die Botschaft aufsuchen dürfen.

Das Hausverbot ist unabhängig vom Bestand Ihrer Staatsangehörigkeit.

Nicht Sie, sondern die Botschaft ist im Falle eines Rechtsstreits über das Hausverbot beweispflichtig für das Fehlverhalten, welches das Hausverbot rechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 18. März 2021 | 08:07

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