Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Botschaft kann Ihnen gegenüber im Rahmen des ihr zustehenden Hausrechts ein Hausverbot aussprechen. Dieses Hausverbot darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern es unterliegt dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit. Es muss also für die Herstellung des Hausfriedens geeignet, erforderlich und angemessen sein. Es bedarf nicht unbedingt eines strafbaren Verhaltens Ihrerseits, sondern es reicht eine nachhaltige Störung des Dienstbetriebs, welche das Hausverbot erforderlich macht, um den ungestörten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
Das Hausverbot unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. Sollte gegen Sie ein rechtswidriges Hausverbot ergangen sein, so können Sie dagegen Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen.
Sollten Sie hierbei weitere anwaltliche Unterstützung benötigen, so kommen Sie gern auf mich zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Das heisst: Ich verliere meinen Reisepass in Kuba und darf die Deutsche Botschaft nicht betreten?
Wie soll ich beweisen, dass ich mich nicht ungebührlich verhalten habe?
Für mich bedeutet diese Antwort: In Kuba habe ich keine Staatsbürgerschaft. Die Antwort erscheint unglaubwürdig.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie widersprechen hier Ihrer eigenen Sachverhaltsschilderung, wonach sie in Notfällen, z.B. bei Reisepassverlust die Botschaft aufsuchen dürfen.
Das Hausverbot ist unabhängig vom Bestand Ihrer Staatsangehörigkeit.
Nicht Sie, sondern die Botschaft ist im Falle eines Rechtsstreits über das Hausverbot beweispflichtig für das Fehlverhalten, welches das Hausverbot rechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -