Schadenersatz wg. wiederholter strafbarer Mietnebenkostenabrechnungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Sind Mieter Schadenersatzforderungen wegen strafbarer / sittenwidriger und mehrfach betrügerischer Mietnebenkostenabrechnungen aufgrund der vorsätzlich vertragswidrig und wg. des wiederholten Prozess- und Abrechnungsbetrugs vom Vermieter mutwillig vertrags- und sittenwidrig verursachten Kosten und Schädigungen wegen der Ansprüche aus §§ 812 ff, 823, 826 ff. ... Insoweit wurde aufgedeckt und bestätigte der Vermieter, dass er seit Jahrzehnten in dieser vertrags- und rechtswidrigen Art und Weise abgerechnet hat. ... Mieter-Klage in 2011 auf Vorlage der NK-Kostenbelege 2009 Erst aufgrund dieser Mieter-Klage legte der Vermieter die verlangten Kostenbelege vor, wodurch der 1. schlüssige Beweis erbracht war, dass der Vermieter unter den reklamierten Abrechnungspositionen vertrags-, rechts- und sittenwidrig nicht abrechnungsfähige Kosten täuschend versteckt hat, denn er unternahm auch danach nicht einen Versuch, an den über die Jahre in Höhe von insgesamt ca. 4.500 Euro geschädigten Mieter Schaden-ersatz zu leisten, wobei er in dieser Hinsicht aktiv von seinem RA unterstützt wurde.