Bauleistungen im Voraus bezahlen (Sonderwünsche)?
vom 14.4.2020
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Diese Sonderwünsche möchte der Bauträger nun von im Voraus abrechnen (Rechnung liegt vor). Laut Bauträger liegt hier ein eigener Vertrag vor, der mit dem o. g. Werkvertrag nicht in Verbindung steht.