Sehr geehtrte Damen und Herren, eine Mieterin von mir hat mir gestern Ihre gekündigte Wohnung zurückgegeben. ... Die Mieterin behauptet, sie müsse nicht renovieren- Die entsprechenden Bestimmungen im Mietvertrag (v. 28.11.1985) lauten: §9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandelnund von Ungeziefer freizuhalten. (2) Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen, sowie Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Klosettspüler, Abflüsse,Öfen, Herde, Heizunge- und Kochgeräte, Heizkörperventile, Boiler, Kühlschränke und dergleichen in gebrauchfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glas- scheiben zu ersetzen. (3) Schäden in den Mieträumen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. ... Demnach müsste der Mieter beim Auszug nicht renovieren.