Ich habe bei meiner Krankenkasse angefragt, was nun zum 01.01.2011 mit meinem Status/Mitgliedschaft passieren wird und mich auf den § 192 Abs. 1 Nr 2 SGB V bezogen, weil ich diesen so verstehe, dass man den Status "versicherungspflichtig" behält, solange man in Mutterschutz und Elternzeit ist. ... Nun muss ich mich also mit Ablauf des Mutterschutzes entweder privat versichern oder aber mein Kind und mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" für ca. 450 EUR/Monat versichern, die Beiträge muss ich dann natürlich privat zahlen. ... Schließlich bedeutet diese Aussage der KK für mich, dass ich in den nächsten 3 Jahren dann ca. 17.000 EUR Krankenkassenbeiträge privat bezahlen muss, einfach wegen "unglücklichem Timing", obwohl ich jahrelang die Höchstsätze bezahlt habe.