Englische Restschuldbefreiung erhalten , Fragen weiteres Vorgehen !?
vom 7.1.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Nun werde ich, soweit ich eine Jobzusage in Deutschland habe, wieder zu meiner Frau ziehen (seither dauernd getrennt lebend gemeldet). Meine geplanten Vorgehensweisen sind folgende : -Wieder Anmeldung bei der Gemeinde -Status von getrennt Lebend wieder auf Verheiratet -Mein Certificate of Discharge beglaubigt übersetzen lassen und eine Apostille austellen lassen -Lohnsteuerkarte und Personalausweis austellen lassen -Soweit Apostille und Übersetzung vorliegen, zum Amtsgericht gehen und Kenntnis meiner Restschuldbefreiung geben (Ich weiss, das dort noch Vorgänge liegen) Nun Meine Fragen : Sollte ich zwingend meine ehemaligen Gläubiger informieren ? ... Muß oder sollte das Finanzamt als Gläubiger zwingend von der RSB informiert werden ?