Asylrecht eines Homosexuellen in Deutschland ?
Sehr geehrte Anwälte, hat ein schwuler nach aktueller Rechtslage ( bitte mit Nennung von mind. 2 Urteilen) das Recht auf Asyl in Deutschland, wenn er in seinem Heimatland verfolgt wird mit Strafen bis hin zur Todesstrafe ? ... Zwar mag es zumutbar sein, von einer Person Zurückhaltung ihres Ver- haltens in der Öffentlichkeit zu verlangen, so dass eine Strafwürdigkeit der Erregung öffentli- chen Ärgernisses oder der Verbreitung öffentlicher Schriften noch keine politische Verfol- gung darstellen würde. ... Wenn diese Veränderungen des innerstaatlichen Rechtes der Bundesrepublik Deutschland auch nicht unmittelbar Be- deutung haben für die asylrechtliche Beurteilung eines bestimmten Verhaltens in einem A- sylherkunftsland, so sind diese jedoch ergänzend zu berücksichtigen, wenn es darum geht, im Wege der Interpretation festzustellen, welches Menschenbild dem Grundgesetz der Bun- desrepublik Deutschland zugrunde liegt und in welchem Maße betroffene Personen Eingriffe...." sowie " Diese Rechtsprechung zur Frage der Eingriffsintensität dürfte nunmehr nach Ablauf der Um- setzungsfrist der EU-Qualifikationsrichtlinie (QRL) seit dem 11.10.2006 nicht mehr haltbar sein, da nunmehr gemäß Art. 9 Abs. 1 Bst. a QRL auch mehrere Verfolgungshandlungen von geringerer Eingriffsintensität kumulativ zu bewerten sind...."