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Deutsche Zulassung mit Wohnsitz Frankreich

| 15. Mai 2018 19:19 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


20:08

Hallo und guten Tag,

kann ich mit Wohnsitz Frankreich ein Auto in Deutschland Zulassen?
Und zwar so das ich als Halter einetragen bin.
Bitte Aktuelle Rechtsprechung.

Eingrenzung vom Fragesteller
15. Mai 2018 | 19:33
15. Mai 2018 | 19:52

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

Sie benötigen einen "Empfangsberechtigten" mit Wohnsitz in Deutschland am Anmeldeort.

Dann ist nach § 46 Abs. 2 FZV eine Anmeldung auch als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland möglich ( "(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter zuständig. " ).

UU muss das Auto aber in Frankreich umgemeldet werden. Das hängt aber von den französischen Regelungen ab.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 15. Mai 2018 | 20:06

Fahrzeug war schon mal in Deutschland angemeldet und hat Deutsche Papier. Es ist ein Ford Mustang Bj 2013.
Gilt ihre Antwort Bundesweit oder ist diese Reglung Bundesland abhängig.

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Mai 2018 | 20:08

Sehr geehrter Fragensteller,

die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV gilt bundesweit in jedem Bundesland. Sie ist überall in Deutschland zwingend zu beachten.

MfG
D. Saeger
- RA -

Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2018 | 14:27

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