Sehr geehrter Herr Anwalt ,sehr geehrte Frau Anwältin,Guten Tag Folgende Situation:Ich und mein Mann hatten vor uns einvernehmlich scheiden zu lassen.Ich habe ein Anwalt aufgesucht und ihm das mitgeteilt,dazu die Vermögenverhältnise.Ebenfalls unsere Absicht eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzten zu lassen,betreff: Versorgungsausgleichausschluß seinerseits (Selbständig ,hat in 10 Jahre Ehe nichts einbezahlt,hat eine Lebensversicherung),in Gegenzug verzichte ich auf Zugewinnausgleich.Gleichzeitig hab ich ganz gezielt nach Anwaltkosten.Mir wurden die Scheidungskosten gehannt,ca.2000 Euro. Er sagte mir ,er würde die Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar beantragen und den Entwurf überprüfen.Keine Rede über hohe Anwaltsgebühren wegen Mitwirkung ,geschweige denn anteilig von dem Geschäft-(Streitwert) in der notarielle Vertrag.Zugewinnausgleichverzicht,wechsel in Gütertrennung und Erb-und -Pflichtteilverzicht wurde auch eingegeben.... Oder kann der Anwalt trotzdem nach Streitwert voll abrechnen obwohl dem Entwurf wurde nicht zugestimmt ,kam nicht zustande und ich meine Scheidungsabsichten wiederrufen werde.