Strafantritt Frage
vom 16.4.2024
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Wichtige Frage zum Strafantritt Die Staatanwaltschaft hat mir den Strafantritt geschickt mit dem Datum 02.04 zugestellt wurde mir dieser am 04.04 mit einer Frist binnen 2 Wochen das ich antretten muss Mein Anwalt und ich haben Strafaufschub 4 Monate beantragt nach letzte Woche hat der Rechtspfleger zugesichert unser Antrag diese Woche abzuwarten dann zu entscheiden Nach Rücksprache mit meinen Anwalt ist eine Entscheidung nächste Woche zu rechnen Aber die Frist ist doch dann überschritten ist das normal und Gang und Gäbe so ? Was ist den wenn der Rechtspfleger den Antrag ablehnt wann muss ich dann antreten sofort ?