Sollte ich also in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass das Problem, dass zu dem Schaden geführt hat, schon bei Kauf existent war, hätte ich demnach Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler, der mir den Wagen verkauft hat. ... Meine bisherige Recherche ergab Folgendes: 12.09.2003Erstzulassung als VW-Mitarbeiter-Fahrzeug 25.10.2004Neuanmeldung auf eine Firma 25.10.2007Vorläufige Stilllegung 30.04.2009Neuanmeldung auf meinen Namen Weitere Info: Am 22.10.2007, kurz vor der Stilllegung, existiert eine bei VW aktenkundige sehr große Motorreparatur, bei der u.a. zwei Pumpe-Düse-Elemente ausgetauscht wurden.