Hier der genaue Sachverhalt, 30.06.2001 - Betriebsaufgabe 25.02.2002 - Insolvenzeröffnung 22.04.2002 - Anmeldung zur Insolvenztabelle durch das FA, welche zunächst bestritten wurde 02.06.2004 - Feststellung zur Insolvenztabelle Unbeachtet der Tatsache, das die Anmeldung Steuerbescheide enthielt, welche nach der Insolvenzeröffnung festgesetzt und viel zu hoch geschätzt wurden, gibt es hier in Bezug auf die Festsetzungsverjährung unterschiedliche Meinungen seitens des Finanzamtes. ... Auch die Rücksprache mit einem anderen örtlichen Finanzamt und einer Fachanwältin bestätigte mir, dass die Frist am 31.12.2009 abgelaufen ist.