Kündigungssperrfrist: ja oder nein?
vom 25.12.2011
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Es gibt nach §577 a BGB nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren - dann fristgemäße Kündigung möglich. Gibt es dies auch - oder analog - bei folgender Situation: Einfamilienhaus (RMH), frei finanziert, wurde direkt nach Erstellung vom Eigentümer an mich vermietet. Ich wohne nun > 10 Jahre drin.