Post vom Zoll - Verdacht auf Leistungsbetrug beim A-Amt
vom 25.8.2009
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Angaben zur Person Einkommen Kinder Monatlichen Belastungen Tätigkeit Waren sie schon mal arbeitslos Lag schon einmal eine Rückzahlung vor Warum haben sie die Änderung nicht bei der AfA angegeben Wussten Sie, dass der Anspruch auf Leistung dadurch entfallen würde usw Bei durchsehen meiner Unterlagen ist mir heute noch folgendes aufgefallen: Ich habe ja auch Unterhalt ( Wohnungsgeld, Essen, Heimfahrten usw ) bekommen. ... Weiter steht noch in dem Brief vom Zoll: Ich weise darauf hin, dass Sie zu den Angaben zur Person nach §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 111 OWiG: Falsche Namensangabe">111</a> des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten verpflichtet sind.