Zahlungen vom Sozialamt bei Nießbrauch
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Da die Wohnung von uns noch zu Besuchen bei meiner Mutter genutzt wird, haben wir bisher von einem Verkauf abgesehen. Nun zu unseren Fragen: - Kann uns das Sozialamt zwingen, die Wohnung zu verkaufen (bei Nießbrauchrecht gehört die Wohnung wohl immer noch zum Vermögen meiner Mutter) - Werden wir bei einem späteren Verkauf a) alle von Sozialamt und b) alle vom Wohnungsamt gezahlten Beträge zurückzahlen müssen?