Sachverhalt: - Vor ca. 2 Jahren habe ich meine jetzige ETW über ein Privatdarlehen (Darlehensgeber ebenfalls Privatperson) finanziert (ca. 200TEUR, 4% effektiver Zinssatz, keine Tilgung, festgelegter Rückzahlungstermin: 1.2.2016) - Der dazugehörige Privatdarlehensvertrag beinhaltet das Recht zu jederzeitigen Sondertilgungen in vollen Tausendern - Zur Besicherung des Darlehens wurde, zusätzlich zu dem Darlehensvertrag eine Grundschuld zugunsten des Darlehensgebers ins Grundbuch i.H. des Darlehensbetrages eingetragen, eine gesonderte Sicherungsabrede wurde nicht getroffen - Die Zinszahlungen sind seither fristgerecht geleistet worden - Aus privaten Gründen hat sich der Kontakt zu dem Darlehensgeber sehr negativ entwickelt - Ich möchte das Darlehen nun auf dem Wege der Sondertilgung vorzeitig durch ein Bankdarlehen ablösen - Zur Auszahlung des Bankdarlehens ist die Abtretung der Grundschuld durch den Darlehensgeber Zug um Zug erforderlich - Mündlich hat der Darlehensgeber dem in vielen Telefonaten seit ca. 6 Monaten grundsätzlich zugestimmt - Der Darlehensgeber erhebt jedoch zunehmend Forderungen ("Aufarbeitung der negativen Entwicklung des persönlichen Verhältnisses") und macht davon seine Mitwirkung abhängig, Vermittlungsversuche meines Vaters scheiterten - Ich möchte diesen ständig wachsenden Forderungen nicht nachkommen, seither reagiert der Darlehensgeber nicht mehr auf jegliche Kommunikation Vorhaben: - Ich möchte ein notarielles Anderkonto einrichten und den Darlehensbetrag nebst ausstehender Zinsen zum 30.11.12 darauf zur Verfügung stellen und den Notar beauftragen, den Betrag an den Darlehensgeber nach Abgabe einer Abtretungserklärung für die Grundschuld auszuzahlen - Ich möchte der Darlehensgeber auffordern, die Abtretungserklärung zu Gunsten der finanzierenden Bank beim Notar zu zeichnen und zur Verfügung zu stellen und dann den Darlehensbetrag entgegen zu nehmen (Anm: Gemäß der Vereinbarungen trage ich die Kosten des Verfahrens) - Aufgrund der bisherigen Erfahrungen möchte ich den Darlehensgeber darauf hinweisen, dass ich im Falle der Verweigerung seiner Mitwirkung die Kosten des (gescheiterten) Verfahrens mit seinen Forderungen verrechnen werde und bis zu einer endgültigen juristischen Klärung keine Zinszahlungen mehr leisten würde Fragestellungen: - Ist der Darlehensgeber zu einer Mitwirkung bei der geschäftsüblichen Abwicklung der Sondertilgung (Ablösung Darlehen gegen Freigabe der Sicherheiten Zug um Zug über notarielles Anderkonto) verpflichtet oder kann er die Vereinbarung zur Sondertilgung durch Verweigerung der Mitwirkung (aktiv oder passiv) aushebeln? ... "Gemäß unseren Vereinbarungen trage ich die Kosten dieses Verfahrens und werde auch Ihnen etwaige hierdurch entstehende Auslagen ersetzen. Sollte die vertraglich vereinbarte Sondertilgung durch Verweigerung einer Mitwirkung von Ihrer Seite scheitern, werde ich die durch das Verfahren entstehenden Kosten mit Ihren Forderungen gegen mich verrechnen und weitere Zinszahlungen zu dem Privatdarlehen vorbehaltlich einer endgültigen juristischen Klärung einstellen." - Gibt es alternative Empfehlungen zur Durchsetzung der geplanten Sondertilgung?