Rücklastschrift durch Kunde trotz deutlicher Einzugsermächtigung - was tun?
vom 30.10.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörn Blank / Hamburg
Unser Kunde K hat uns Ende September schriftlich eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung von 3 Rechnungsbeträgen gegeben: "hiermit erteile ich Ihnen für die Rechnungen R1 über X €, R2 über Y €, R3 über Z € die Einzugsermächtigung und bitte Sie, die Rechnungsbeträge von meinem Konto 123 abzubuchen, nachdem ich mich aktuell nicht in mein Online-Banking wegen Browserstörung einwählen kann". Nun hat die Kundin (es gibt Streit über eine weitere Rechnung R4 und Gegenforderungen) ohne Ankündigung/Information einfach die Beträge X, Y und Z aus R1,2,3 zurückbuchen lassen (Widerspruch). Meiner Ansicht nach zeigt das Schreiben der Kunden, dass sie die Rechnungen auch bezahlen will.