Ende August erhielt ich ein Schreiben ihrer Anwälte, ich soll zur Ermittlung des zu zahlenden Unterhalts alle Einkünfte des letzten Jahres angeben (Einzelgehaltsabrechnungen, Zinsbelege, Einkommenssteuererklärung). Die Anwälte meiner Frau haben geschrieben, ich müsse ab September monatlich 559,00 Euro Ehegattentrennungsunterhalt zahlen. ... Ein entprechendes Schreiben der Anwälte meiner Frau liegt mir nicht vor.