Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
solange Ihr Nebengewerbe weniger als 15 Wochenstunden beansprucht und Ihre Genesung nicht behindert, dürfen Sie es während einer Arbeitsunfähigkeit ausüben und auch Rechnungen schreiben.
Allerdings wird jeglicher Verdienst aus dem Nebengewerbe auf das Krankengeld angerechnet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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