Geräuschbelästigung nach Erneuerung der Heizanlage
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren Vor Weihnachten wurde in dem Mehrfamilienhaus (Bj. 1972), in dem die Eigentumswohnung liegt (gekauft 1992), eine erneuerte Heizanlage mit hydraulischem Abgleich in Betrieb genommen. Wir haben vor der Abnahme die Belästigung durch Getriebegeräusche der Umwälzpumpe bemängelt, was durch Herabregeln der Pumpe etwas gemindert wurde. Das störende Pumpengeräusch tritt aber immer wieder auf, besonders in Abhängigkeit von der Aussentemperatur.