Wettbewerbsklausel nach Kündigung des Freiberuflers wirksam?
vom 3.4.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Der Vermittler X hat nun in seinen AGBs die folgende Kundenschutzklausel: - Sollte der Auftragnehmer ein ihm von Vermittler X unter Mitteilung des Endkunden angebotenes oder sonst benanntes Projekt nicht übernehmen, kommt es aus sonstigen Gründen nicht zum Abschluss oder Durchführung des Projektes, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber Vermittler X für die Dauer von 12 Monaten weder persönlich noch durch oder über Dritte, das ihm angebotene oder benannte Projekt für den Endkunden durchzuführen. - Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.