Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten sich auf die Tourini AGB beziehen und den Reisevertrag unter Hinweis auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und die Erklärungen der Behörden Floridas gemäß § 651 j BGb kündigen. Wird gekündigt wegen § 651 j BGB
, darf der Veranstalter keine Stornogebühren erheben.
Da Sie vor Antritt der Reise kündigen, muss zudem der volle Reisepreis zurückgezahlt werden.
Gerne kann ich direkten Kontakt mit dem Reiseveranstalter im Rahmen einer Mandatserteilung aufnehmen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall meine Büro per E-Mail.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 08.09.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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