Eine uns bekannte Webseite hat aber kürzlich ein Abmahnschreiben wegen der Namensverwendung eines Produkts A bekommen, der genaue Wortlaut der Abmahnung ist uns aber nicht bekannt, deshalb bitten wir hiermit um eine Einschätzung des Sachverhalts. 1) Es gibt einen sehr großen US Konzern (im folgendem "X" genannt) der Internetdienstleistungen verschiedenster Art anbietet, u.a. ein Produkt namens "A". 2) Es gibt ein, wohl eher als mittelständig anzusehendes, deutsches Unternehmen (im folgendem "Y" genannt) welches in Deutschland die Namensrechte an Produkt "A" hat und ebenfalls Internetdienstleistungen anbietet. 3) Auch in Deutschland wird das Produkt A im Allgemeinen mit der Firma X assoziiert und nicht mit der Firma Y. 4) Es gibt ein US Computerprogramm (Instant Messenger), welches mit verschiedenen Internetdienstleistungen von verschiedenen Firmen auf elektronischem Wege Daten austauscht. ... Nun die Fragen dazu: 1) Darf das Produkt A, ohne weitere Hinweise, erwähnt werden? 2) Darf das Produkt A dann erwähnt werden, wenn auf der jeweiligen Webseite ein eindeutiger und auffälliger Hinweis wie z.B.: "Bei diesem Modul handelt es sich um eine Erweiterung des Programms (Programmname) für die Internetdienste des US-Unternehmens X, und hat, ausdrücklich, nichts mit dem gleichnamigen Internetdienst der Deutschen Firma Y zu tun."?