Immerhin hat der Schuldner doch die Pflicht Auskunft zu erteilen, wohin ein vorhandenes Vermögen geflossen ist. Meine Frage: Ist der Schuldner verpflichtet detaillierte Auskunft über den Verbleib des (sicher) vorhanden gewesenen Geldes im Rahmen der Vermögensauskunft abzugeben oder reicht die Aussage "Ich habe es auf einer Reise ausgegeben" aus, den Verbleib zu erklären? Falls der Schuldner die Pflicht hat anzugeben wann, wo, wie und warum er 150.000,- € ausgegeben hat, kann ich wie den Gerichtsvollzieher überzeugen, dass er diese Auskünfte einholen soll?