Doppelbesteuerung Ehegattenunterhalt Niederlande
vom 6.1.2011
150 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Im Juni 2010 habe ich eine Deutsche geheiratet und bin daher seit 01.01.2011 in Deutschland wohnhaft, arbeite dort und bin auch in Deutschland steuerpflichtig- somit stellt sich nun die Frage, wie die Unterhaltszahlungen in die Niederlande unter dem Aspekt des Doppelbesteuerungsabkommens zu behandeln sind und was davon bereits in die (elektronische) Steuerkarte als Freibetrag eingetragen werden kann anstatt rückwirkend geltend gemacht zu werden. ... Wie wird dieser Ehegattenunterhalt nun vom deutschen FA behandelt- ist dieser ebenfalls abzugsfähig als Sonderausgabe oder ist nur der Nettobetrag zu zahlen, da ja die Versteuerung bereits in Deutschland erfolgt ist und eine weitere Versteuerung in den Niederlanden eine Doppelbesteuerung darstellen würde? Konkret geht es um einen gerichtlich festgesetzten Ehegatten-Unterhalt von € 2.300,- (inkl der niederlänischen Steuer)pro Monat.