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Zulassungsbescheinigung Teil 1 von Behörde Verloren

6. Februar 2025 10:12 |
Preis: 50,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo

Ich wohne mit meiner Freundin seit ca 11 Monaten in der Schweiz.
Wir haben ein Problem mit der Zulassungsstelle in Deutschland um ihr Auto Umzumelden und hoffen sie können uns weiter helfen.
Leider hat meine Freundin vergessen eine Rate zu zahlen und da nichts an Post angekommen (KFZ Steuer stelle hat trotz mehrfachem Kontakt nicht die Adresse angepasst) ist wurde von ihrem Auto die Zulassungsbescheinigung Teil 1und die Nummernschilder Eingezogen.

Nachdem sie alles beglichen hatte sollte sie eigentlich alles wieder bekommen. Dies war vor über 2 Monaten.
Die deutsche KFZ Zulassungsstelle findet den Zulassung bescheid nicht mehr und jedes mal wenn man anruft haben sie eine andere Ausrede. (Die Schweizer Behörde hat ihn verloren, er wurde Vernichtet, er ist in der Post verloren gegangen und und und)
Wir wissen aber mittlerweile das er definitiv vor langer Zeit bei der Deutsche Behörde eingetroffen ist und haben auch die Postiche Bestätigung der Schweizer Behörde erhalten.

Als wir dies dann der Deutschen KFZ Zulassungsstelle mitgeteilt haben hieß es die zuständige Beamtin sei im Urlaub und später dann Krank, weswegen wir warten müssen. Das war vor über einem Monat.
Einen neun Ausstellen wollen sie auch nicht da es ja nicht sicher ist da der Alte vernichtet wurde.

Um das Auto zu Verzollen und Umzumelden hat man 1 Jahr Zeit....
Mittlerweile haben wir noch 2 Wochen um das Auto zu verzollen und in der Schweiz anzumelden.
Falls dies nicht geschieht gilt das Auto als geschmuggelt und wir haben ganz andere Probleme. (Komplette Verzollung plus Strafe Zahlen davor gilt es als Umzugsgut und ist quasi Kostenlos)

Was könnten wir noch Versuchen ?
Denken sie ein Anwaltliches Schreiben würde helfen?
Und falls in den Nächsten 2 Wochen nichts passiert könnte man die KFZ Zulassungsstelle Verklagen?


Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ein anwaltliches Schreiben kann der KfZ- Behörde zwar schon signalisieren, dass Sie Ihre Rechte ernsthaft vertreten lassen. Dabei kann eine angemessene Frist gesetzt werden, bis zu der die Zulassungsstelle reagieren soll.
Allerdings ist das Problem, dass die Zulassungsstelle offenbar nicht den möglichen Fehler eingesteht, so dass Sie diesen beweisen müssten. Die Postbestätigung ist zwar schon einmal ein Hinweis, aber dennoch könnte der Brief bei der Post verloren gegangen sein.
Theoretisch könnten Sie schon klagen oder auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, aber eine Klage dauert lange und hat das oben genannte Problem der Beweislast, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird unter Juristen als fristlos und fruchtlos bezeichnet, hat also einen fraglichen Ausgang. Zu erwägen wäre dann ein gerichtliches Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz mit der Begründung des Eilbedürfnisses angesichts der geschilderten Konsequenzen in der Schweiz.

Eine völlig andere Möglichkeit wäre es, dass Ihre Freundin ein Aufgebotsverfahren bei der Zulassungsstelle macht, bei dem allerdings Sie an Eides Statt versichern müsste, dass die Zulassungsbescheinigung verschwunden ist. Dabei müsste die Zulassungsstelle mitwirken.

Sie können also ein Anwalts Schreiben probieren, jedoch halte ich es für sinnvoller, wenn Sie sich einen persönlichen Termin bei der Zulassungsstelle geben lassen, in welchem Sie das weitere Vorgehen besprechen können. Möglicherweise kann dann insgesamt doch eine Neu-Ausstellung erreicht werden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin


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