Laut Gesellschaftsvertrag darf ich für meine Leistungen unabhängig vom Geschäftsablauf einen festgelegten Betrag von 600,-- € / Monat entnehmen. ... Meine Fragen sind daher, ob man die 318,-- € / Monat so betrachten kann, dass ich mein Limit von 600,-- € / Monat über Jahre hinweg nicht ausgeschöpft habe und deshalb jetzt noch Nachforderungen an den Mitgesellschafter stellen kann oder ob ich dadurch meine Ansprüche gegen den Mitgesellschafter verwirkt habe, ob der Mitgesellschafter bezgl. meiner Forderung auch mit seinem Privatvermögen haftet, ob meine Verjährungsberechnung stimmt.