Die Versicherung (HUK Coburg) mahnt dies jetzt an, mit dem Hinweis, dass bei Tod eines Versicherungsnehmers die Versicherung auf die Erben (meine Schwester, meinen Bruder und mich) übergehen würde. ... Nun die Fragen: Können wir, die Erbengemeinschaft, die ausstehenden Beiträge/Kosten ggü meinem Sohn geltend machen? ... Haben wir (die Erbengemeinschaft) überhaupt eine Möglichkeit, diese nun angefallenen Kosten beizutreiben, nötigenfalls auch auf dem Klageweg, bzw welche Möglichkeiten bieten sich uns denn überhaupt?