Deshalb bitte ich Sie folgenden Vertrag zu überprüfen: Managementvertrag zwischen - nachfolgend „Designer" genannt- und -nachfolgend ,,Manager" genannt – wird folgende vertragliche Vereinbarung getroffen: § 1 GEGENSTAND DES VERTRAGES Der Designer beauftragt hiermit den Manager weltweit und für die Dauer des Vertrages mit seiner Vertretung und Interessenwahrnehmung im Rahmen der in § 2 dieses Vertrags umschriebenen Tätigkeits- und Aufgabenbereiche. § 2 PFLICHTEN DES MANAGERS 1.Manager verpflichtet sich zur Durchführung und Erledigung folgender Aufgaben: a.Die Entwicklung, Konzeption, Koordination und Förderung sämtlicher Tätigkeiten des Designers durch gezielte Promotion. b.Beratung bei jeglichen Werbemaßnahmen und Kooperationen! ... Des Weiteren ist der Manager berechtigt, im Falle seiner Verhinderung einen Mitarbeiter oder sonstigen Dritten seines Vertrauens als Vertreter des Managers zu bevollmächtigen. § 3 RECHTE UND PFLICHTEN DES DESIGNERS 1.Der Designer wird während der Dauer dieser Vereinbarung niemand anderen als den Manager mit Aufgaben der in § 2 beschriebenen Art beauftragen. 2.Der Designer zeigt Dritten, die im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit an ihn herantreten, seine Vertretung durch den Manager an. 3.Der Designer verpflichtet sich, bei jeglichen Promotion-, Public Relation-, Werbe-, und sonstige Angeboten Dritter den Manager zu informieren. 4.Der Designer wird dem Manager vierteljährlich über die Umsätze seiner Firma unterrichten ! ... Klasse und Kosten für ein Hotel der Mittelklasse (Zimmer mit Bad oder Dusche/WC) berechtigt sind. 4.Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Werbungskosten einschließlich aller Kosten für Posting, Werbepressemappen etc. werden von den Gesamteinnahmen des Designers getragen. § 7 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG 1.Diese Vereinbarung gilt für die Dauer von 2 (zwei) Jahren ab Vertragsabschluß.