Nachberechnung Umsatzsteuer
vom 17.5.2017
63 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Bisher als KU Rechnungen ohne MwSt. bzw.USt. Nach Überschreitung der 17500€-Grenze fordert Finanzamt Neuberechnungen aller gestellten Rechnungen ab 2015 mit MwSt. Der Sinn dieser Forderung ist zweifelhaft, da dies mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden ist und im Grunde genommen sinnlos, da die Kunden diese MwSt. absetzen können.