Beim Abschluss des Kaufvertrages (und auch bereits bei der Besichtigung) wurde mir mitgeteilt, dass der sich über den Wohnungen befindende Speicher zu einer Dachgeschosswohnung ausgebaut wird, womit ich kein Problem hatte. ... Im Kaufvertrag findet sich keine Bestimmung bzgl. der Verwendung des Aufzugs für den Ausbau. - Die Decke in einer Wohnung (die, in der die Decke bereits früher ausgetauscht wurde) wurde durch den darüber erfolgenden Ausbau an mehreren Stellen beschädigt, es wurden ca. 1 cm breite Metallstifte durchgetrieben, die nun unten herausstehen. - Es sind dünne (ca. 1 mm breite) Risse in den oberen Bereichen der Wände in einer der Wohnungen aufgetreten. - Die urlaubsbedingte Abwesenheit des Mieters, bei dem die Decke ausgetauscht werden sollte und der dem Bauleiter dafür seinen Wohnungsschlüssel überlassen hat, wurde dazu genutzt, um seine Toilette als Bautoilette zu verwenden. ... Als die Handwerker, die ich mit der Badrenovierung beauftragt hatte, dort ankamen, drehten sie auf der Stelle wieder um, da sie keine neue Toilette einbauen wollten, wenn diese gleich wieder von den Arbeitern des Bauträgers verschmutzt wird. - Im ganzen Treppenhaus ist alles voller Dreck und Staub, es wurden anscheinend keinerlei Vorkehrungen getroffen, um die Beeinträchtigungen der Bewohner auf das Minimum zu beschränken. - Unabhängig vom Ausbau habe ich auch noch ein Problem mit dem Keller (Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht), der komplett gestrichen und frisch verputzt war, als ich die Wohnung gekauft hatte und nun stellt sich heraus, dass das Mauerwerk völlig durchfeuchtet ist (im Kaufvertrag findet sich natürlich ein Gewährleistungsausschluss, aber auch ein Hinweis darauf, dass versteckte Mängel nicht bekannt sind).