Inzwischen hat Sie fast alle Ihre Sachen aus der Wohnung geschafft und nur noch in einem Abstellzimmer (welches ich aktuell nicht benötige) lagern einige fertiggepackte Kartons, eine Schlafcouch usw. => die wollte Sie noch im Februar per Miet-Lieferwagen abholen. ... Jetzt stellt sich heraus, dass Sie doch nicht wie geplant zu Ihrem neuen Freund in dessen Wohnung einziehen kann und deshalb fordert Sie von mir, dass ich Sie bis Ende März wieder "aufnehme", Sie die anteilige Miete bezahlt und Sie mal eben wieder beim Ex in besagtem Abstellzimmer übernachtet, weil die Wohnung beim "Neuen" halt nicht rechtzeitig frei wird (der muss mal eben seine Ehefrau rausschmeissen). Sie meint Sie hätte Wohnrecht da Sie ja noch im Mietvertrag steht, Ich sage, wer mir alle Schlüssel freiwillig übergibt und die Wohnung verlässt, hat keinerlei Wohnrecht mehr - Wer hat nun Recht, Sie droht mir tatsächlich mit einem Anwalt...