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190 Ergebnisse für wohnsitz deutschland gewerbe

Kraftfahrzeugsteuer -
vom 16.12.2017 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein polnischer Staatsbürger gründete in Deutschland eine Firma und ist hier seit 01.06.2015 angemeldet. ... Der Beschuldigter befindet sich gerade in Polen zu Besuch bei seiner Familie und kommt erst Ende Januar wieder um sein Gewerbe zu betreiben. ... Welchen Wohnsitz muss er angeben da er beide hat- polnische oder deutsche Adresse ?
privater domainverkauf
vom 23.3.2020 für 80 €
Ich habe einige Jahre im Ausland gelebt (Malta) und bin gerade nach Deutschland zurückgekehrt. Ich besitze kein Gewerbe in Deutschland. ... Da ich in Deutschland selbständig tätig werde (online marketing), werde ich ein Gewerbe anmelden müssen.
Nicht-EU Ausländerin mit Niederlassung zieht nach Hause, will 4-5 Monate/Jahr in DE sein.
vom 17.12.2020 für 88 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wohnsitz eingestuft, weil sie zB nicht ans Stadtwasser angeschlossen ist; sie ist aber gut genug zum Wohnen in den wärmeren Monaten. ... Kommt was Böses, wenn ich schon jetzt offen sage, ich habe nicht vor, 2021 in Deutschland zu verdienen? ... Ist es besser, wenn ich Deutschland als ein "Zweitwohnsitz" melden, wo ich aber nichts verdiene?
Anteile Schweizer GmbH von privat in deutsche GmbH einbringen: Betriebsstättenrisiko
vom 31.10.2023 für 105 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
An der X-GmbH in der Schweiz sind zwei Gesellschafter beteiligt: A, der 80% an der X-GmbH hält, Geschäftsführer, alleinig zeichnungsberechtigt und den Wohnsitz in der Schweiz hat B, der 20% an der X-GmbH hält, für die GmbH zur Zeit operativ als Freelancer für Software und Design tätig ist, mit Gewerbe und Wohnsitz in Norddeutschland. ... Eine beschränkte Steuerpflicht der X-GmbH in Deutschland sollte nicht in Kraft treten.
Wohnsitzverlagerung nach Spanien bei Remote-Arbeit
vom 4.4.2022 für 35 €
Hallo, aufgrund der niedrigeren Fixkosten für Rentenversicherung und Krankenkasse möchte ich mein Gewerbe als selbstständiger Software-Entwickler für Remote-Arbeit aus der Festanstellung heraus in Spanien gründen. ... In Deutschland habe ich mich nach Trennung bei meinen Eltern gemeldet und mein Sohn lebt bei meiner Frau. ... Wegen dem Umgang für meinen Sohn möchte ich den Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben.
Firmengründung in Hong Kong Steuerfrage
vom 2.1.2012 25 € Historischer Preis
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Zuvor lief mein Gewerbe in der Kleinunternehmer Regelung, sodass ich keine MwSt abführen musste. ... Wenn ich eine Firma in Hong Kong gründen würde, meinen Wohnsitz jedoch weiterhin in Deutschland hätte, muss ich dann in Deutschland Steuern zahlen? ... Bisher habe ich es so verstanden, dass ich trotz Wohnsitz in Deutschland auf meine Gewinne 16,5% in Hong Kong zahlen muss.
Im Inland nutzbare Leistungen nach §49 EStG sowie Umsatzssteuerpflicht nach §1(1) Nr.
vom 4.12.2010 75 € Historischer Preis
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Ich habe seit mehreren Jahren keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und erbringe Softwareentwicklungsleistungen sowie zugehörige Supportleistungen für deutsche Unternehmen. ... In Deutschland bin ich beschränkt steuerpflichtig, da ich dort eine vermietete Eigentumswohnung besitze. In Deutschland scheinen Unternehmen nun (mit Änderung der USt-Gesetzgebung anfangs des Jahres?)
Anerkennung von Rechnungen
vom 23.6.2008 125 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schilderung des Sachverhalts: Herr A erbringt mit seiner Firma mit Sitz in Deutschland Dienstleistungen (Software-Entwicklungs) für Herrn B (ebenfalls Unternehmer). ... Das FA behauptet, Herr A habe im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach der Anmeldung des Gewerbes das Feld für die Wahl der Besteuerung (Punkt 4.3) nicht angegeben. ... Richtig ist zwar, dass beide zusammen eine Firma im Ausland unterhalten, es ist aber gleichzeitig ein Wohnsitz des Herrn A sowie ein Gewerbe mit vier Mitarbeitern in Deutschland vorhanden. 5.
Besteuerung / Ort der GL / Beteiligungsgesellschaft
vom 18.12.2012 53 € Historischer Preis
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Sie hält 100%-Beteiligungen an zwei deutschen GmbH's mit Sitz und GL in Deutschland. ... Daher hat sie kein Gewerbe angemeldet und hat weder in Deutschland noch sonst wo Niederlassungen gegründet oder ins Handelsregister eingetragen. ... Die beiden Gesellschafter der A Ltd. sind Deutsche, sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland und gehen hier ihrer gewönlichen Arbeit nach.
Unter welchen Bedingungen bin ich als 17-jähriger steuerpflichtig?
vom 3.10.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich bin ein 17-jähriger Schüler und möchte als Affiliate im Internet Geld verdienen. Wäre ich steuerpflichtig, wenn ich in diesem Jahr bspw. ca. 50.000€ verdienen würde bzw. ab welcher Summe müsste ich Steuern bezahlen? Falls ich mit meinen Einnahmen doch steuerpflichtig bin, würde ich gerne wissen, wie hoch die Steuern wären und wie ich die Steuer abführen müsste (bin minderjährig).
Webseite in englischer Sprache
vom 13.7.2008 50 € Historischer Preis
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Muss ich ein zusätzliches Gewerbe im Ausland (speziell UK & US) anmelden, wenn ich eine .com /.co.uk Domain registrieren lasse, um meine kostenfreien Dienste anbieten zu können? ... Gewerbe bei dt.
C‑329/06 & C‑343/06 EUGH, (EU-Führerschein)
vom 15.7.2008 50 € Historischer Preis
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. - wohnsitzanmeldung in polen am 22.10.07, damit erwerb einer sogenannten "bürgerkarte" (in polen sowas wie in D eine vorläufige meldebestätiguneg bzw aufenthaltserlaubnis, aber wohl gegenstandslos weil schengen-raum) - gleichzeitig beantragung eines gewerbes in PL. - mehrfache reisen nach PL seitdem - familiäre wurzeln ebenda. - 13.06.08 den FS klasse B in PL bestanden, vor durchaus skeptischen prüfern (nein, in PL bekommt man den lappen NICHT nachgeworfen. vier kameras und eine menge amtschimmel überprüfen jede fahraktion, aber das ist wohl off the records) - 26.6.08: Urteil des EuGH. damit wurden - kurz gesagt - folgende entscheidungen getroffen: 1. hauptwohnsitz ("ordentlicher ws") muß im austellerland liegen 2. bei ausstellung durch einen staat darf ein anderer staat nicht die gültigkeit anzweifeln, es sei denn es gibt gute gründe (deutscher wohnsitz im FS oder sonstige evidenz) 3. europäische alleingänge wie die MPU in D und AUT wurden als unvereinbar mit der europäischen idee diskreditiert. wenn ein staat einen FS ausstellt, dann weiß er wohl, warum - und ein anderer staat hat sich da nicht einzumischen. ausser in D und AUT gibt es die MPU nicht. das hat die kammer des EuGH wieder sehr deutlich gemacht, trotz des vorstosses des generalanwaltes bot im sinne deutschlands gemäß seines antrages vom februar 08. 4. eine wegnamhme des FS/ nutzungsuntersagung bis zur klärung der angelegenheit ist ab sofort unzulässig. 5. außer der FS-inhaber trägt durch "verhalten" zu gegenteiligem bei. was "verhalten" meint, muss der judikative vorbehalten bleiben, aber ich denke, ich ahne es. die polnische führerscheinprüfung, über die ich spreche, wurde kurz vor dem urteil des EuGH bestanden und es existiert eine polnische adresse, die von polnischen beamtem - wohl in kenntnis der neuen rechtslage - bereits aufgesucht wurde. nach allem dafürhalten wird also auch die polnische meldeadresse in dem dokument stehen. also kein grund zur sorge, was die lange debattierten pseudo-führerscheine betrifft, die mit deutscher adresse wohl ab sofort freiwild sind. ich habe genau 2 fragen dazu: 1) es wird nun empfohlen, bevor das polnische FS-dokument ausgestellt wird, sich in D abzumelden, um den polnischen aufenthalt noch zu unterstreichen. die polnische adresse besteht ja seit 2007, plus gewerbeanmeldung, was kann auf einen deutschen zukommen, der sich ganz ins ausland abmeldet? ... 2) einige anwälte, auch in diesem forum, lassen vernehmen, daß man in dieser situation sinngemäß "vor gericht darlegen sollen könnte, wo man sich wie lange aufhielt, was man dort machte, und wie man notfalls zeugen oder protokolle der anwesenheit oder familiären oder sozialen bindung beibringen könnte", in bezugnahme auf die 185-tage-regel des dauernden aufenhaltes. dagegen führe ich die randnotizen 52 und 53 des urteiles vom 26.6. an: snip --------------------> 52 Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung − gegebenenfalls die Neuerteilung – einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist. 53 Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27). ... Der Umstand, dass ein Mitgliedstaat gemäß Nr. 5 des Anhangs III der Richtlinie für jede Erteilung eines Führerscheins eine strengere ärztliche Untersuchung als die in diesem Anhang beschriebenen vorschreiben kann, berührt daher nicht die Verpflichtung dieses Mitgliedstaats, die Führerscheine anzuerkennen, die die anderen Mitgliedstaaten entsprechend der Richtlinie ausgestellt haben <----------------- snap damit darf keine fahrerlaubnisbehörde - und keine andere deutsche behörde - ein verfahren zur fragestellung des wohnsitzes anstrengen. die fragestellung obliegt der FE-behörde des ausstellerstaates. das urteil entbindet jeden bürger, der nicht von dem staat der FS-ausstellenden behörde befragt wird, seiner aussage. es ergibt sich also imho nicht die pflicht, vor deutschen polizisten oder gerichten zu der sache der wohnsitzfrage auszusagen. wie lautet ihre antwort zu diesen beiden fragen?