Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Beschuldigte sollte SOFORT einen Steuerstrafverteidiger einschalten und schweigen, bis er mit diesem Rücksprache halten konnte. Findet er keinen Steuerstrafverteidiger, sollte er einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten. Alleine mit unvollständigen Deutschkenntnissen irgendwelche Mitteilungen an Behörden zu machen wäre in seiner Lage schlicht selbstmörderisch.
Er sollte beide Wohnsitze angeben, wenn beide behördlich gemeldet sind, und dazu schreiben, an welchem Wohnsitz sein dauerhafter Aufenthaltsort ist. Der Auskunftsbogen Kfz-Steuer muß auch ausgefüllt werden, und zwar so vollständig wie möglich. Wenn Daten abgefragt werden, die er nicht kennt und nicht in Erfahrung bringen kann, muß er die entsprechenden Punkte nicht ausfüllen.
Die Höhe der Strafe kann anhand Ihrer Informationen nicht seriös eingeschätzt werden. Es kommt dabei auf die Höhe der nicht-gezahlten Steuer, eventuelle Vorstrafen und den Ausmaß seines Vorsatzes an.
Theoretisch kann er sich selbst verteidigen, es wäre aber blanker Wahnsinn. Er sollte SOFORT zu einem Steuerstrafverteidiger oder Fachanwalt für Steuerrecht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
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