Vorankündigungszeit für Wohnungsbesichtigungen?
vom 9.6.2012
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Dietze / Stuttgart
Dazu hat sein Anwalt mir geschrieben, dass ich in spätestens 12 Tagen zwei Besichtigungstermine nennen soll. ... Muss ich mich an die Vorgaben des Anwalts halten?