Kostenumlage für Installationsarbeiten an neuen Geschäftsräumen. Wer muss Zahlen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Für die Räumlichkeiten nimmt Vermieter X eine Provision von 1000,00 EUR. ... Nachdem Mieter A den Mietvertrag unterschrieben hat, werden die Steckdosen-Installationsarbeiten von einer externen Firma ausgeführt, welche Vermieter X beauftragt hat, ohne den Mieter A davon in Kenntnis zu setzen. ... Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Vermieter X, um dem Mieter A die Kosten für die Installation in Rechnung zu stellen, obwohl dies vor und beim Unterzeichen des Mietvertrages mündlich anders vereinbart wurde?