Kaufvertrag: Hausverkauf
Kaufvertrag: Hausverkauf. ... Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadensersatz, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäufers, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen beruhen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundhe