Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn der Motorschaden auf einem Sachmangel beruht, können Sie Ihre Mängelansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich der Verkäufer weigert, den Mangel zu beseitigen.
Dies allerdings nur, dann wenn der Verkäufer im Kaufvertrag die Mängelansprüche im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen hat, was bei einem Kaufvertrag unter Verbrauchern grundsätzlich möglich wäre.
In diesem Fall wäre ergänzend zu prüfen, ob der Verkäufer eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat und sich deshalb nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen kann. Dies scheint bei der kurzen Nutzungsdauer durch Sie nicht fernliegend.
Falls dies bislang nur mündlich geschehen sein sollte, rate ich Ihnen, zunächst dem Verkäufer den Mangel schriftlich anzuzeigen und ihn zur Beseitigung aufzufordern. Weiter empfehle ich Ihnen, einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Legen Sie die Vertragsunterlagen zur Frage eines möglichen Gewährleistungsausschlusses bzw. einer Garantie vor.
Gleichzeitig sollten Sie die Beweise bezüglich des Motorschadens sichern (Fotos, schriftliche Bestätigungen der Werkstatt, beschädigte Motorteile aufbewahren, ggf. ein Gutachten nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt) um auf einen möglichen Rechtsstreit vorbereitet zu sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
29. November 2006
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14:07
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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