Kündigung nach § 103 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte einem Betriebsratsmitglied fristlos kündigen, weil er während der Arbeitsunfähigkeitszeit fleißig an seinem Hausbau und bei Umzugstätigkeiten tätig war; diese Tätigkeiten passten nicht zur Erkrankung - die Genesung ist gefährdet. Hinweis: Der Betriebsrat besteht aus drei Mitgliedern. Es gibt mittlerweile keine Ersatzmitglieder mehr.