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Außerordentliche Kündigung durch Vermieter

11. April 2007 23:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:51

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich einen Mietvertrag über zwei Jahre geschlossen habe, kann ich diesen leider nicht vor Ablauf der Mietzeit kündigen.
Dies wurde bereits auf dieser Plattform überprüft.

Da ich gerne aus dem Mietvertrag möchte, habe ich nun eine Idee entwickelt, wie ich trotzdem aus dem Mietvertrag kommen kann:

Zuerst bringe ich ein anderes Namensschild an Klingel und Briefkasten an.
Wenn das noch nicht hilft, wird meine Miete von dieser Person zukünftig überwiesen werden.
Ich möchte dazu sagen, dass diese Person die Wohnung nicht benutzt.
Da der Vermieter nun denkt, dass ich die Wohnung ohne seine Zustimmung untervermietet habe, wird er - hoffentlich - meinen Mietvertrag außerordentlich kündigen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vermieter Schadenersatzansprüche oder andere Ansprüche gegen mich, dem "Untermieter" oder gegenüber meinem Bürgen geltend machen kann?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

11. April 2007 | 23:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie dem Vermieter den Grund für die außerordentliche Kündigung liefern, wie Sie es augenscheinlich planen, kann er von Ihnen den dadurch verursachten Schaden ersetzt verlangen. Dieser umfaßt die Aufwendungen für die Suche nach einem neuen Mieter sowie die entgangenen Mieteinnahmen, bei einer Neuvermietung zu einem niedrigeren Mietzins auch die Differenz für die Restzeit Ihres Mietvertrages.

Zwei Anmerkungen möchte ich noch anbringen:

Das "hoffentlich" in Ihrer Frage ist ein großes "hoffentlich". Solange das Geld ordentlich fließt, gibt es keinen wirklichen Grund zur Kündigung.

Dieses Forum ist öffentlich. Sehr oft kennt die Gegenseite die Fragen und Antworten.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2007 | 23:38

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Nachfrage habe ich allerdings noch.
Hat denn mein "Komplize", der die Miete überweist, mit Konsequenzen zu rechnen oder bin ich der alleinige Ansprechpartner und mein "Komplize" ist in jedem Fall aus dem Schneider?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. April 2007 | 20:51

Sehr geehrter Ratsuchender,

Konsequenzen für den Komplizen sind nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

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