Grund ist ein großer Forderungsausfall bei einem Kunden mit laufendem Rechtsstreit, und unmittelbare Gefahr der Insolvenz und Verlust der Arbeitsplätze (kein Corona-Bezug). ... Frage: Da nach erfolgter Kündigung offenbar kein Kurzarbeitsgeld mehr bezahlt wird, stelle ich mir vor, den Aufhebungsvertrag per 30.6. erst in der letzten Juniwoche gegenseitig zu unterzeichnen, um ihn von da an noch für ein paar Tage für Übergabe- und Abschlussarbeiten zu beschäftigen.