ESTA USA
vom 2.2.2014
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Hallo Ich habe eine Frage. ... Es wurde nicht ins Führungszeugnis eingetragen. ... Die Frage bei ESTA lautet: B) Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?