Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen.
Sie können trotz der Vorstrafe ohne Bedenken in die USA als Tourist einreisen.
Da bei Ihnen eine Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen (nämlich 120) erfolgt ist, wurde diese Tat im bundesdeutschen Bundeszentralregister (BZR) und im Führungszeugnis eingetragen, so dass Sie -hier bei uns- als vorbestraft gelten.
Diese Verurteilung hat jedoch strafrechtlich nur einen recht geringen „Verurteilungscharakter", so dass dieses nicht einer Einreise in die USA entgegensteht. Denn hierfür sind Taten von erheblicher strafrechtlicher Bedeutung erforderlich, also entweder hohe Freiheitsstrafen und bestimmte Delikte (Drogen, Tötungsdelikte etc.).
Somit können Sie Frage B) definitiv verneinen.
Also viel Spass in den USA!
Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Hierzu meine Kontaktdaten:
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Mit freundlichen Grüssen
gez. RA Dannheisser
Kai-Uwe Dannheisser
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Antwort
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