Berechnung pfändbarer Betrag bei ausländischem Arbeitgeber
vom 15.5.2018
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase eines Insolvenzverfahrens und arbeite bei einem schweizer Arbeitgeber, allerdings nach deutschem Arbeitsrecht. ... Die Vorauszahlungsbescheide habe ich meinem Arbeitgeber zukommen lassen, und diese werden bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. ... Mein Insolvenzverwalter moniert dies als Verstoß gegen die Obliegenheitspflicht und berechnet den pfändbaren Betrag wie folgt: Netto-Verdienst abzüglich Sozialversicherungsbeiträge Abzug der Einkommensteuer-Vorauszahlung Nachschlagen des resultierenden Betrages in der Pfändungstabelle => so ergibt sich ein zu zahlender Betrag Mein Arbeitgeber ist sich sicher, daß sein Rechenweg richtig ist, und begründet dies damit, dass ich bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt bin.